Jeder der Werbeagentur Up To Date OHG erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmung der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
Für die Entwürfe und Werkzeichnungen der Up To Date OHG als geistige Schöpfung gilt das
Urherberechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urherberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnungen weder im Original
noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten
Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Up To Date OHG und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorares gestattet.
Mit der Zahlung des Nutzungshonorares erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im
vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm die Up To Date OHG in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der
Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Vergütung
Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine
einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
dem Entwurfshonorar
dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
dem Werkzeichnungshonorar
Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages (VTV) für Designleistungen
arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Entgelt für das Copyright.
Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Up To Date Concept OHG für
den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Fälligkeiten
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten
Arbeiten in Teilen angenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Bei Zahlungsverzug kann die Up To Date OHG Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert vom der Up To Date OHG hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessenen Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. 1/3
nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung
und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Werkzeichnungen etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß § 12 Abs. Nr. /c
UStG.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten.
Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium
oder Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet.
Die Up To Date OHG berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Up To Date OHG
abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Up To Date OHG im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört
insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von
Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Kosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur
in Rechnung gestellt, wenn unsere Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des
Auftraggebers.
Die Up To Date OHG ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer
erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Up To Date
OHG dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Up To Date Concept & Design Werbeagentur geändert werden.
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster.
Vor der Ausführung und Vervielfältigung sind der Up To Date OHG Korrekturmuster
vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch die Up To Date OHG erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben der Auftraggebers - die notwendigen Entscheidungen zu
treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die
Texte.
Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Up To Date OHG 10-20 einwandfreie ungefaltene
Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Eir sind berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Haftung
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber
übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt
jede Haftung der Up To Date OHG.
Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe
haftet die Up To Date OHG nicht.
Soweit die Werbeagentur Up To Date OHG notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die
jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Up To Date OHG. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen,
soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Up To Date OHG behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene Arbeiten.
Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom
Designer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist für beide Seiten ist Osterholz-Scharmbeck.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen
nicht.